Verbraucher in der Krise
Privat & Verbraucherschulden

Immer mehr Konsumenten und Privatleute geraten in die Schuldenfalle. Besonders unangenehm wird es bei Privatschulden.

Denn wenn Familienmitglieder und Freunde eine Bringschuld gegenüber dem Gläubiger aufbringen müssen, können zwischenmenschliche Beziehungen zerbrechen.

Viele Menschen geraten auf unglückliche Art und Weise in die Schulden hinein (z.B. durch plötzlichen Verlust des Arbeitsplatzes, Tod – und Trennung, Bürgschaften, Ängste und Süchte, Aufschieberitis und zu spätes Handeln, fehlender finanzieller Überblick und Leben über den Verhältnissen u.v.m.) und die Ursachen sind sehr verschieden. Zu den häufigsten Schuldenarten gehören Kosum – und Kreditschulden, die immer weiter wachsen, wenn vereinbarte Rechnungen nicht pünktlich oder nur teilweiße gezahlt werden.

Für Verbraucher gibt es neben der Möglichkeit einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Einigung verschiedene Möglichkeiten der Schuldenbereining aber auch die Option einer Privatinsolvenz – bzw. Verbraucherinsolvenz. EIne Insolvenz ist jedoch nicht immer nötig, denn mit einem guten Schuldenbereinigungsplan und einer guten Betreuung kann die Insolvenz oftmals durch eine außergerichtliche Einigung erfolgreich abgewendet werden!

Wir finden in einem unverbindlichen Erstgespräch Wege und Möglichkeiten für Sie bevor Sie entscheiden welchen Weg Sie letztendlich gehen möchten.

Das SIR Team hilft Ihnen nicht nur vor und während der Insolvenz sondern ist auch während der Wohlverhaltensperiode für Sie da. Starten Sie mit uns durch in ein schuldenfreies Leben und mehr Lebensqualität. Schulden machen krank und deshalb steht bei uns steht der Mensch an erster Stelle!

Fragen und Antworten zum Thema Verbraucherschulden und Privatinsolvenz, können Sie auch in unserer Rubrik „häufige Fragen“ finden (Hier klicken).

Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab:

1) Außergerichtlicher Einigungsversuch, als Voraussetzung für eine Antragstellung der Insolvenz.

2) Antragsstellung beim Insolvenzgericht, inklusive einer Bescheinigung von über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs.

3) Evtl. Schuldenbereinigungsverfahren: Weiterer Versuch einer Einigung mit den Gläubigern und mit Unterstützung des Gerichts, falls sinnvoll.

4) Insolvenzverfahren: Feststellung der Vermögens bzw. Schuldensituation und evtl. Verwertung von vorhandenem pfändbarem Vermögen.

5) Evtl. Insolvenzplanverfahren: Sanierungsplanverfahren im Insolvenzverfahren unter Mitwirkung des Gerichts, der Gläubiger und des Insolvenzverwalters.

6) Wohlverhaltensphase: Abtretung des pfändbaren Einkommens an Insolvenzverwalter, Verpflichtung zu zumutbarer Arbeit. Dauer der Insolvenz: Zwischen 3 und 6 Jahren ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die Verfahrensdauer kann unter bestimmten Voraussetzungen von 6 Jahren auf 3 oder 5 Jahre verkürzt werden. Wenn Sie bis dahin alle Verfahrenskosten beglichen haben und darüber hinaus 35 Prozent der Gläubigerforderungen innerhalb von 3 Jahren beglichen wird auf Antrag eine Restschuldbefreiung breits zu diesem Zeitpunkt durchgeführt.

Unsere Ziele:
Für Sie definiert.

Soforthilfe
Schnelligkeit
Nachhaltigkeit
Diskretion
Wirksamkeit
Seriosität

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