Selbständige in der Krise
Unternehmenschulden / Firmenschulden

Für Unternehmen bzw Firmen in der Krise gibt es verschiedene Wege die Firma zu entschulden und eine Insolvenz zu verhindern. Es gibt verschiedene Möglichkeiten mit unterschiedlichen bilanziellen und steuerlichen Konsequenzen u.a. den Schuldenschnitt durch bedingten Verzicht oder aber den Rangrücktritt in der Forderungsreihenfolge.

Bei einem unbedingten Forderungsverzicht, verzichtet der Gläubiger endgültig und in voller Höhe auf seine Forderung, während bei einem Forderungsverzicht mit Besserungsschein der Gläubiger an einer Besserung der Vermögensverhältnisse an zukünftigen Gewinnen teilnimmt.

Bei niedriger Kreditwürdigkeit oder in einer stärker werdenden Firmenkrise lässt sich die Insolvenz natürlich noch eher vermeiden, als wenn das laufende Geschäft bereits sehr angeschlagen ist. Egal ob Sie ehemalig selbständig sind und von Ihren Altlasten erdrückt werden oder wenn Sie Ihre Firma noch retten können ist ein frühes Vorbeugen und professionelle Hilfe suchen immens wichtig.

Je nach individuellem Fall gibt es noch weitere Möglichkeiten wie der qualifizierte Rangrücktritt oder die Schuldübernahme. Unser empfohlener Rechtsanwalt, der von Ihnen ausgewählt wird und dann mit uns kooperiert wird Ihnen bei rechts spezifischen Fragen zur Seite stehen und Ihnen neben unserem gesamten Team zur Seite stehen.**

In einem Erstgespräch geben wir allgemeine Informationen und Auskunft darüber:

 - Welche Alternativen zur Insolvenz noch offen stehen bzw. welche Entschuldungsinstrumente für Sie am besten sein könnten.

 - Was bei drohender Insolvenz zu tun ist sowie Erläuterungen über Verhalten und die Abläufe in einer Insolvenz.

Für Gespräche und Ersthilfe bei drohender geschäftlicher Insolvenz bei GmbHs, Gbrs o.ä. bzw. Unternehmensinsolvenz hilft Ihnen vor Ort ein empfohlener Rechtsanwalt, der von Ihnen ausgewählt wird weiter.**

Unser oberstes Ziel ist die Vermeidung des Insolvenzverfahrens. Sie können von uns nicht nur bürokratische Hilfe bei drohenden Mahn bzw. Vollstreckungsbescheide und Gerichtsvollzieher erwarten. Denn in der Regel versuchen wir uns erst mit Ihren Gläubigern in Form von monatlichen Raten oder Einmalbeträgen (Je nach Situation) außergerichtlich zu einigen. Wir führen aufwändige Verhandlungen mit Ihren Gläubigern, um eine erfolgreiche Einigung herbeizuführen und wenn alle Bemühungen scheitern besprechen wir weiter mit Ihnen, ob ein Regelinsolvenzverfahren für Sie das Richtige ist. Darüber hinaus begleiten und unterstützen wir Sie persönlich und anonym während dem gesamten Zeitraum der Schuldenbereinigung (egal ob geschäftliches Insolvenzverfahren oder außergerichtliche Einigung) bis Ihr Schuldenproblem gelöst ist.

Natürlich helfen wir auch beim Antrag auf Regelinsolvenz (bzw. beim anmelden von Regelinsolvenz) und darüber hinaus.

 

** Rechtsberatung erfolgt durch einen ausgewählten Rechtsanwalt, mit dem wir dann kooperieren.

Immobilien in der Krise

Oftmals nehmen Menschen ein hohes Darlehen auf, um sich eine Immobilie ermöglichen zu können. Einige Immobilienbesitzer geraten irgendwann in finanzielle Notlage und lassen Gefahren außer Acht, bis es eines Tages zu einer Zwangsversteigerung kommen kann.

Unsere Vision - Möglichst vielen Menschen vor der Verschuldung durch Immobilien, Grundstücke retten:

Unsere Ziele:
Für Sie definiert.

Soforthilfe
Schnelligkeit
Nachhaltigkeit
Diskretion
Wirksamkeit
Seriosität

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